Fortbildung

Fortbildungspflicht und Selbstdeklaration

Die permanente Fortbildung gehört zur berufsethischen Verantwortung eines jeden Apothekers. Das Ziel der Fortbildung ist es, die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen zu erhalten und den neuen Erkenntnissen anzupassen, die Effektivität der Berufsausübung zu fördern und die Gesundheit der Bevölkerung sowie das Interesse an der Pharmazie und an der Gesundheitspolitik zu fördern.

Ausführliche Informationen zur Fortbildung entnehmen Sie bitte dem Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie.


Fortbildungsordnung FBO und Fortbildungsprogramm FPH im Bereich Spitalpharmazie

Fortbildungsordnung

Fortbildungsprogramm in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie (gültig ab 1.1.2024)

Deklaration Fortbildungstätigkeit Spitalpharmazie

Fortbildungsprotokoll Selbstdeklaration (FP30_20240513)

Fortbildungsprotokoll für Doppeltitelträger (FP32_20240513)

 

Verzichtsformular Fachapothekertitel Spitalpharmazie (FP38_20240903)

Gebührenordnung Weiter- und Fortbildung (16. Revision gültig ab 19.03.2024)
 

Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen 

Detaillierte Informationen finden Sie hier