Entscheide / Präzisierungen der FPH Spital
Entscheide der FPH Spital zur Auslegung von Bestimmungen der Fort- und Weiterbildungsprogramme sind untenstehend aufgelistet. Im Rahmen zukünftiger Revisionen der Weiter- und Fortbildungsprogramme werden diese Entscheide dann entsprechend in die Programme integriert.
Thema | Weiterbildung | Betrifft | Datum |
Definition der «Durchsicht der medikamentösen Behandlung auf Basis des Patientendossiers» | Klinische Pharmazie | Primär Weiterbildner, zur Planung der Weiterbildung | |
Definition des Begriffs Informations-Vigilanz | Spitalpharmazie | Lernziel-Katalog | |
Auslegung «mindestens 100 akademische Stunden strukturierter, von der FPH Spital anerkannter Kurse» |
Klinische Pharmazie | Primär Weiterbildner, zur Planung der Weiterbildung | |
Neue Form der schriftlichen Prüfung |
Spitalpharmazie |
Weiterzubildende | |
Anmeldung zur Weiterbildung Fachapotheker Spitalpharmazie und Fähigkeitsausweis klinische Pharmazie |
Spitalpharmazie Klinische Pharmazie |
Weiterbildner, Weiterzubildende | Dez 2021 |
Diplomarbeit Weiterbildung Fachapotheker:in Spitalpharmazie in Form einer Publikation | Spitalpharmazie | Weiterbildner, Weiterzubildende | Dez 2021 |
Diplomarbeit Weiterbildung Fachapotheker:in Spitalpharmazie in Form einer Projektarbeit | Spitalpharmazie | Weiterbildner, Weiterzubildende | Dez 2021 |
Anrechnung von FPH Offizin anerkannten Fortbildungsveranstaltungen | Spitalpharmazie |
Fachapotheker:innen |
Dez 2021 |
Definition „Durchsicht der medikamentösen Behandlung auf Basis des Patientendossiers“
Am Meeting 2017 der Weiterbildner in klinischer Pharmazie wurde die Definition der «Durchsicht der medikamentösen Behandlung auf Basis des Patientendossiers» diskutiert. Gemäss dem Reglement handelt es sich um «eine Besprechung der medikamentösen Behandlung in Anwesenheit von mindestens einem Arzt und in der Regel einer Pflegefachperson, aber ohne die Anwesenheit des Patienten». Einige Kollegen haben signalisiert, dass sie diese Durchsicht ohne direkten Kontakt mit dem Arzt durchführen. Nach Abklärung mit dem Rechtsdienst muss festgehalten werden, dass diese Definition nicht anders als nachfolgend festgehalten interpretiert werden kann.
Demnach hat die FPH Spital nun entschieden, bei den Worten des Programms zu bleiben, der persönliche/direkte Kontakt mit dem Arzt gehört zwingend zur Durchsicht der medikamentösen Behandlung (eine schriftliche Übermittlung ist nicht ausreichend), um als «Durchsicht der medikamentösen Behandlung» gezählt werden zu können.
Ist die Durchsicht der medikamentösen Behandlung in einem Spital generell ohne den direkten Kontakt mit einem Arzt etabliert, können interdisziplinäre Visiten als Ersatz durchgeführt werden, um insgesamt 100-125 Visiten zu erreichen. Die Zeit für die Durchsicht der medikamentösen Behandlung ohne Besprechung mit dem Arzt kann zeitlich zu den «klinischen Aktivitäten» hinzugezählt werden.
Definition des Begriffs Informations-Vigilanz / Infovigilanz im Rahmen der Weiterbildung Spitalpharmazie
Im Rahmen des Weiterbildungsprogramms Spitalpharmazie wird Informations-Vigilanz im Kontext des Risk-Management im Kompetenzkreis A, im Lernzielkatalog als Punkt 4.3. aufgeführt, zwischen den behördlich geforderten Vigilanzen (4.2. Pharmako-/ Hämovigilanz und 4.4. Materio-Vigilanz). Bei der Inspektion verschiedener Weiterbildungsstätten hat die FPH Spital festgestellt, dass unter dem Begriff Infovigilanz Unterschiedliches verstanden wird. Weder auf der GSASA Webseite, dem Weiterbildungsprogramm FPH Spitalpharmazie noch im Formular des Referenzsystem RQS 2.1, in dem Informations-Vigilanz ebenfalls erwähnt wird, ist eine Definition des Begriffes aufgeführt.
Die FPH Spital hat folgende Definition für die Weiterbildung FPH Spitalpharmazie beschlossen, basierend auf einem Artikel von Jean-Philipp Reymond (Journal Suisse de Pharmacie, 8/2003; 291-4):
„Vigilanz-Aktivität, die dazu dient, die Qualität der Information zu verbessern, um die korrekte Arzneimittelanwendung zu ermöglichen und zur Prävention von Medikationsfehlern beizutragen.
Die Infovigilanz fokussiert dabei auf alle Probleme betreffend der Information in der Packungsbeilage, in der Fachinformation, auf der Primär- oder Sekundärverpackung oder auf dem Medikament selber. Es kann sich dabei um eine fehlerhafte, unvollständige oder der Klärung bedürftige Information handeln.
Einmal detektiert sollte der Fehler dem Hersteller und der Behörde gemeldet sowie auf professionellen Plattformen (GSASA product-related problem) aufgeführt werden. Zur Erhöhung der Relevanz sollte die Meldung einen Verbesserungsvorschlag enthalten.“
FPH Klinische Pharmazie: Theoretische Weiterbildung
Der Satz „mindestens 100 akademische Stunden strukturierter, von der FPH Spital anerkannter Kurse mit Teilnahmebescheinigung“ ist nicht allgemein verständlich. Es handelt sich hier nicht um die anerkannten Fortbildungskurse, sondern um strukturierte Weiterbildungen. Zurzeit sind neben dem CAS in Basel und dem CAS in Genf/Grenoble für diese 100 Stunden folgende weitere Kurse anerkannt:
- Qualitätszirkel von pharmaSuisse
- klinPharmUpdate bis 2023
- Clinical pharmacy conference in Wien
- MedArt in Basel
Falls andere strukturierte theoretische Weiterbildungen anerkannt werden sollten, muss der Betroffene vorgängig der FPH Spital ein Gesuch einreichen. Ziel ist es, die Liste anerkannter strukturierter Weiterbildungen zu erweitern.
Neue Form der schriftlichen Prüfung FPH Spitalpharmazie
Die schriftliche Prüfung wird neu aus zwei Teilen von je einer Stunde Dauer bestehen: Teil 1 umfasst Multiple Choice Fragen. Dieser Teil der Prüfung stellt gleichzeitig die Prüfung für den nicht klinischen Teil des DAS in Spitalpharmazie der Universität Basel dar. Teil 2 besteht aus 4 offenen Fragen. Ausgangspunkt der Fragen sind konkrete Problemstellungen, wie sie in der Praxis vorkommen können. Beide Teile müssen für den Fachapothekertitel bestanden werden. Im Falle eines Misserfolgs müssen beide Teile wiederholt werden.
Je nach Curriculum müssen nicht alle Prüfungsteile gemacht werden:
- FPH Kandidaten mit MAS: gesamte schriftliche Prüfung sowie der mündliche Teil der Prüfung mit Fallbeispiel und Hotline Anfrage. Die Diplomarbeit muss nicht ein zweites Mal präsentiert werden.
- FPH Kandidaten mit DAS: gesamte schriftliche und mündliche Prüfung
- FPH Kandidaten mit bereits erlangtem Fähigkeitsausweis FPH in klinischer Pharmazie nach dem Programm gültig ab 07/2016: gesamte schriftliche Prüfung, sowie Präsentation der Diplomarbeit (die mündliche Befragung zum Kompetenzkreis A wird erlassen)
Das entsprechend geänderte Informationsblatt zum Ablauf der Fachapothekerprüfung wird im Januar auf der Webseite publiziert werden.
Anmeldung zur Weiterbildung Fachapotheker Spitalpharmazie und Fähigkeitsausweis klinische Pharmazie
Die FPH Spital hat als Fachgesellschaft die Verantwortung für die Qualität der Weiterbildungen in Spitalpharmazie und Fähigkeitsausweis FPH klinische Pharmazie und somit auch für das Wohl der Weiterzubildenden.
Auf der anderen Seite ist die FPH Spital für die eidgenössische Re-Akkreditierung der Weiterbildung Fachapotheker in Spitalpharmazie verantwortlich und somit auch für Qualitätssicherung der Weiterbildung. Der Titel Fachapotheker in Spitalpharmazie ermöglicht den Trägern den Erhalt einer selbständigen Berufsausübungsbewilligung.
Aus diesen Gründen ist die FPH Spital verpflichtet über den unverzüglichen Weiterbildungsbeginn der Weiterzubildenden Fachapotheker in Spitalpharmazie und Fähigkeitsausweis FPH klinische Pharmazie Kenntnis zu haben. Nur so ist eine Überprüfung der Qualität möglich.
Die rückwirkende Anmeldung zur Weiterbildung ist im Weiterbildungsprogramm nicht vorgesehen. Aus Verständnis und Kulanz hat die FPH Spital eine rückwirkende Anmeldung in begründeten Ausnahmefälle auf Antrag des Weiterbildners akzeptiert.
In letzter Zeit hat es vermehrt Anträge zur rückwirkenden Anmeldungen für die Weiterbildungen Fachapotheker in Spitalpharmazie und Fähigkeitsausweis klinische gegeben. Die Gründe sind meist aus individueller Sicht verständlich. Und doch soll Fairness und Gleichbehandlung für alle Weiterzubildenden gelten.
Deshalb hat die FPH Spital entschieden, dass per 1.1.2022 keine Ausnahmen mehr bei der fristgerechten Anmeldung zur Weiterbildung Fachapotheker in Spitalpharmazie und Fähigkeitsausweis klinische Pharmazie mehr akzeptiert werden.
Die Registrierung des Weiterbildungsbeginns hat innerhalb 1 Monats ab Beginn mit den vollständigen Anmelde-Unterlagen beim Sekretariat der FPH Spital zu erfolgen.
Falls aus spitalinternen und organisatorischen Gründen die Finanzierung der Weiterbildung nicht gewährleistet ist oder andere Gründe vorliegen, warum eine offizielle Anmeldung nicht möglich ist, bieten wir die Möglichkeit einer provisorischen Anmeldung an.
Dafür gelten folgende Formalitäten:
- Der/die Weiterzubildende kann per Anmeldung mit der Weiterbildung beginnen (reguläre Dokumentation im Evaluationsbogen und Erfüllung aller anderen Vorgaben gemäss WB-Programm). Die Anmeldung erfolgt mit dem regulären Formular.
- Die provisorische Anmeldung wird in einem beiliegenden Schreiben begründet, und es wir ein Termin genannt, per wann die Anmeldung definitiv vorgenommen werden kann, max. 6 Monate. Das Schreiben wird von der Weiterbildner:in und dem Weiterzubildenden unterzeichnet.
- Die provisorische Anmeldung wird nach 6 Monaten ab Weiterbildungsbeginn automatisch zur definitiven Anmeldung.
- Die Rechnungsstellung erfolgt danach automatisch.
Diplomarbeit Weiterbildung Fachapotheker:in Spitalpharmazie in Form einer Publikation
Es ist möglich, dass eine Publikation (inklusive Abstract) als Diplomarbeit zusammen mit einem Bericht eingereicht werden kann.
Wichtige Bedingung: Die Publikation wird nur als Diplomarbeit akzeptiert, wenn sie in einem peer reviewed Journal akzeptiert oder publiziert ist. Der Kandidat ist Erst-Autor oder in der geteilten Erst-Autorenschaft, bei Abweichung muss eine Begründung durch den Weiterbildner erfolgen.
Dafür sind unten aufgeführte Punkte separat zur Publikation zu erarbeiten und in Form eines Berichts zusammen mit der Publikation einzureichen.
Aufbau des Berichts (ca. 3-5 Seiten):
a) Originalität:
- Begründung Themenwahl / Hintergrund
- Wo wurde die Arbeit publiziert oder ist sie eingereicht und akzeptiert? (siehe auch Bedingung)
b) pharmazeutische und klinische Relevanz des Themas: Impact der Resultate auf den Alltag des Spitals oder der Spitalpharmazie
c) Wissenschaftlicher Wert der Arbeit: Diskussion / Reflexion was hätte besser oder anderes gemacht werden sollen, Perspektiven
d) Persönlicher Beitrag des Weiterzubildenden
Diese Information werden bei der nächsten Revision des Weiterbildungsprogrammes im Anhang VI ergänzt.
Diplomarbeit Weiterbildung Fachapotheker:in Spitalpharmazie in Form einer Projektarbeit
Aufgrund der Diskussion am Weiterbildner-Meeting vom 8.9.2021 hat die FPH Spital folgendes entschieden:
Die Diplomarbeit kann in Form einer Projektarbeit geschrieben werden. Die Vorgaben gemäss Weiterbildungs-Programm Anhang VI sind zu befolgen. Diese können auf eine Projektarbeit angewendet werden.
Einzig die Bewertungskriterien wurden angepasst (Ergänzung in blau):
Die folgenden 6 Kriterien werden mit 1 – 5 Punkten bewertet (gefordert werden
total mind. 18 Punkte):
1. Pharmazeutisch-klinische Relevanz
2. Methodik / Erhebung / Datengenerierung (praktisch)
3. Datenbeurteilung
4. Wissenschaftlicher Wert der Arbeit oder praktischer Wert für das Spital / die Spitalpharmazie
5. Originalität
6. Gesamteindruck / Darstellung
Diese Information werden bei der nächsten Revision des Weiterbildungsprogrammes im Anhang VI ergänzt.
Anrechnung von FPH Offizin anerkannten Fortbildungsveranstaltungen
Die FPH Spital hat als Fachgesellschaft die Verantwortung für die Qualität der anerkannten Fortbildungen für Fachapotheker in Spitalpharmazie und Fähigkeitsausweis FPH klinische Pharmazie.
Das Ziel der Fortbildung ist eine hohe Fachkompetenz der Apotheker aufrechtzuerhalten. Bei der Erfüllung der Fortbildungspflicht sind insbesondere die fachlichen Aspekte, die sich an den Lernzielen des Weiterbildungsprogramms FPH in Spitalpharmazie und des Fähigkeitsprogrammes FPH klinische Pharmazie orientieren, zu berücksichtigen. (Fortbildungsprogramm, Kapitel 5)
Da der Lernzielkatalog der Offizinpharmazie unterschiedlich zum Lernzielkatalog der Spitalpharmazie ist, werden per 1.1.2022 die von der FPH Offizin anerkannten Fortbildungsveranstaltungen nicht mehr automatisch für Spitalpharmazie anerkannt.
Es ist nach wie vor möglich Fortbildungsveranstaltung, welche durch die FPH Offizin anerkannt sind zu besuchen.
Zur Anrechnung an die Fortbildung in Spitalpharmazie und klinischer Pharmazie ist folgendes Vorgehen zu beachten:
Fachapotheker Spitalpharmazie:
Die Fortbildung kann inhaltlich den Kompetenzkreisen und Lernzielen des Weiterbildungsplanes der FPH Spitalpharmazie zugeordnet werden:
- Dann hat jeder Fachapotheker die Möglichkeit die Fortbildung vorgängig oder nachträglich anerkennen zu lassen. Dazu gelten die Vorgaben auf der Homepage der GSASA
www.gsasa.ch --> Bildung --> Anerkennung Fortbildungsveranstaltungen (inkl. publizierte Gebührenordnung).
Oder
- Es können gemäss Fortbildungsprogramm Anhang II maximal 50 FPH-Kreditpunkte der 200 FPH-Kreditpunkte pro Jahr für andere, nicht von der FPH-Spital anerkannte, jedoch vom Thema her die Spitalpharmazie betreffende Veranstaltungen angerechnet werden.
Fortbildungsveranstaltungen, welche nicht den Kompetenzkreisen und Lernzielen Spitalpharmazie zugeordnet werden können, können nicht an die Fortbildungsdeklaration angerechnet werden.
Fähigkeitsausweis Klinische Pharmazie:
Die Fortbildung kann inhaltlich der klinischen Pharmazie zugeordnet werden:
- Dann hat jeder Träger des Fähigkeitsausweises FPH klinische Pharmazie die Möglichkeit die Fortbildung vorgängig oder nachträglich anerkennen zu lassen. Dazu gelten die Vorgaben auf der Homepage der GSASA
www.gsasa.ch --> Bildung --> Anerkennung Fortbildungsveranstaltungen (inkl. publizierte Gebührenordnung).
Fortbildungsveranstaltungen, welche nicht der klinischen Pharmazie zugeordnet werden können, können nicht an die Fortbildungsdeklaration angerechnet werden.
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