GSASA, Schweizerischer Verein der Amts- und Spitalapotheker

Die GSASA bezweckt

  • die Förderung der Qualität und Sicherheit in allen Aktivitätsbereichen ihrer Mitglieder.
  • die Förderung der qualitativ hochstehenden Heilmittelversorgung der von ihren Mitgliedern pharmazeutisch betreuten Institutionen.
  • die Förderung der Vermittlung von Fachwissen.
  • die Förderung der fachlichen Zusammenarbeit ihrer Mitglieder untereinander und mit Dritten.
  • die Förderung der Forschung in Spital- und Amtspharmazie.
  • die Förderung des wissenschaftlichen, interdisziplinären Erfahrungsaustausches mit Vertretern gleicher und benachbarter Fachrichtungen im In- und Ausland.
  • die Sicherstellung der Fortbildung und Weiterbildung in Spital- und Amtspharmazie.
  • die Vertretung und Wahrung der wissenschaftlichen und berufspolitischen Interessen der Amts- und Spitalpharmazie in allen für sie relevanten Institutionen, behördlichen Gremien, Fachkreisen und in der Bevölkerung.

(Auszug aus den Statuten vom 14.11.2012)

 

Spitalpharmazie

Die Grundaufgabe der Spitalapotheke besteht darin, unter Berücksichtigung des Nutzen/ Risiko und Kosten/Risiko - Verhältnisses ein Arzneimittelsortiment und zusätzliche Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, die eine effiziente und qualitativ hochstehende medikamentöse Behandlung im Spital fördern. Dabei geht es nicht nur um die Qualität der Produkte, sondern auch um die Qualität der vielen verschiedenen Etappen des Medikationsprozesses, in dem die Verordnung und die definitive Verabreichung am Patienten nur kleine, wenn auch entscheidende Schritte des gesamten Prozesses sind.

Ausführliche Informationen zum Beruf der Spitalapothekerin und des Spitalapothekers können Sie der unten angeführten Berufsbroschüre entnehmen.

 

Amtspharmazie

Amtsapotheker ist die Bezeichnung für sämtliche in staatlichen Stellen arbeitenden Apotheker. Neben Stellen bei Kantonen (Kantonsapotheker, regionale Inspektorate usw.) arbeiten auch in Bundesämten viele Apotheker (BAG, BSV, im schweizerischen Heilmittelinstitut "Swissmedic“ usw.). Sie üben eine Kontroll- und Aufsichtstätigkeit in den Gebieten, die mit Arzneimitteln zu tun haben, aus. Hierzu gehören beispielsweise Aufsichtstätigkeiten über Qualitätsstandards im Bereich der Arzneimittelherstellung, der Distribution oder der Arzneimittelzulassung. Des weiteren gibt es auch Möglichkeiten bei der Ausarbeitung von Regelwerken, wie in den Bereichen Krankenversicherung, Qualitässtandards, Gesetzgebung usw.

Der Kantonsapotheker ist Mitglied einer kantonalen Gesundheitsbehörde. Seine Schwerpunkte liegen bei der Aufsicht über die Spital- bzw. öffentlichen Apotheken und Drogerien. Daneben hat er vielfältige Aufgaben wie Prävention, Katastrophenorganisation und eine Beratungstätigkeit in der Arzneimittelpolitik.

Verschiedene Aspekte der Amtpharmazie wurden unter anderem in der unten aufgeführten Sonderausgabe des GSASA-Journals zum 60-jährigen bestehen der GSASA veröffentlicht.